punkt.gif (77 Byte)Das Registrierungsverfahren

zurück zum Start

punkt.gif (77 Byte)Die IBC-Gesellschaft     punkt.gif (77 Byte)Das Registrierungsverfahren      punkt.gif (77 Byte)Steuerliche Gesichtspunkte    
punkt.gif (77 Byte)Vorteile einer IBC-Gesellschaft     punkt.gif (77 Byte)Vorteile des Standortes Zypern als Geschäftssitz     
punkt.gif (77 Byte)Mein Service      punkt.gif (77 Byte)Kosten

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Zur Gründung und Registrierung einer IBC-Gesellschaft benötige ich folgende Informationen:

 

Name der Firma

Der Name der Firma kann frei gewählt werden und unterliegt auch in Zypern dem Namensschutz. Das heißt, gleiche oder ähnliche Namen, die zu Verwechslungen der Identität der Firma führen könnten, werden vom Company-Registrar  nicht genehmigt. Ich stelle auf Wunsch auch bereits genehmigte Firmennamen zur Verfügung.

 

Geschäftszweck der Firma

Der Geschäftszweck der Firma wird in der Regel weit gefasst, um möglichst viele Geschäftstätigkeiten abzudecken. Es muß aber die Art der Firmentätigkeit bekanntgegeben werden, um Probleme bei genehmigungspflichtigen Gewerben, wie zum Beispiel Arzneimittelbetrieb, von vorneherein zu vermeiden.

 

Aktionäre

Ich benötige von allen natürlichen Personen, die in Ihrer Firma Aktionär werden
sollen:
-  Kopie des Reisepasses von der Seite mit allen persönlichen Informationen
(Seite mit Bild)
-  Vollständige Adresse (derzeitiger Wohnsitz)und Berufsbezeichnung
-  Die gewünschten Prozentanteile des/r Teilhabers/in in der geplanten
zypriotischen IBC.
Von allen juristischen Personen (Firmen), die Anteile in der zypriotischen IBC erhalten sollen:
-  Gründungsdokumente (Handelsregistereintrag).


Gründungskapital


Das Gründungskapital muss nach zypriotischer Gesetzgebung mindestens 1.000 Euro (i.W. eintausend) betragen, es ist aber auch ein höherer Betrag möglich, wenn Sie dies wünschen. Zur Firmengründung ist der Nachweis des Gründungskapitals (also eine vorherige Überweisung nach Zypern) nicht notwendig. Das Gründungskapital muss aber nach erfolgter Firmengründung dem Finanzamt nachgewiesen werden und auf das Firmenkonto eingezahlt werden. Die Haftung der Firma richtet sich nach dem tatsächlich einbezahlten Gründungskapital.

Nominees (Treuhänder)


Entsprechend den neuen zypriotischen Gesetzen können eine oder mehrere natürliche und/oder juristische Personen Teilhaber in der IBC sein. Wenn die Anonymität eines oder mehrerer Teilhaber gewahrt werden soll, gibt es die Möglichkeit Nominees (Treuhänder) in Zypern zu bestellen. Die Rechte und Pflichten von Nominees werden in einem firmen-internen Treuhandvertrag geregelt.


Gründungspapiere  


Der
Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association) und die Satzung (Articles of Association) bilden die Grundlage der Gesellschaft.


Der Gesellschaftsvertrag definiert die Gründung der Gesellschaft und den Gesellschaftszweck, die Geschäfte der Firma mit der Außenwelt. Der Gesellschaftszweck sollte so weit wie möglich gefasst sein, um Geschäfts-Tätigkeiten jeglicher Art im Rahmen der IBC zu ermöglichen, damit sich zum Beispiel bei Aufnahme eines neuen Geschäftsfelds eine zweite Firmengründung erübrigt. Außerdem betont das Memorandum noch einmal die Haftungsbegrenzung (Haftung ist gleich mit dem eingezahlten Gründungskapital), benennt das Aktienkapital, mit dem die Gesellschaft gegründet wird und legt den Nominalwert pro Aktie fest.

Die Satzung legt die Regeln der Gesellschaft im Innenverhältnis fest, die Rechte und Pflichten der Aktionäre, Anzahl und Durchführung der jährlichen Gesellschafter-Versammlungen,  Beschlüssfähigkeiten, Stimmrechte, Rechte und Pflichten von Direktoren und Firmensekretär und Anweisungsbefugnisse.
 

Die Gründungsdokumente müssen von allen Aktionären unterzeichnet werden; liegt ein Treuhandvertrag vor, unterzeichnet der Treuhänder.

 

Direktoren


Nach zypriotischem Recht kann einer oder mehrere Direktoren ernannt werden, je nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit. Es gibt keine besondere gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für einen Direktor, der durchaus auch eine andere Firma sein kann.
Bei einer privatrechtlichen Gesellschaft genügt die Bestimmung eines Direktors. Die Befugnisse des Direktors sind zum einen in der Satzung und darüber hinaus auch durch die Bestimmungen des Gesellschaftsrechts und die allgemeinen Rechtsprinzipien festgelegt. Um Steuersitz der IBC in Zypern zu erlangen, muss die Mehrheit der Direktoren Wohnsitz auf Zypern haben, in Zypern steuerpflichtig sein und Management und Kontrolle in Zypern ausüben.

Wird nur ein Direktor ernannt, muß dieser Steuersitz in Zypern haben und in Zypern wohnen, um Management und Kontrolle der IBC mit Standort Zypern ausüben zu können. Ist dies nicht möglich, steht als Lösung mein Direktoren-Service zur Verfügung.

Sekretär


Jede IBC muss einen Firmen-Sekretär haben, der von den Firmengründern (Aktionären) benannt wird. Die gesetzliche Position des Firmensekretärs entspricht nicht dem deutschen Verständnis eines/r Sektretärs/in, sondern in etwa der Position eines Generalsekretärs. Die Aufgaben eines IBC-Sekretärs/in sind die Einberufung von Sitzungen in Abstimmung mit dem Direktor, Protokollführung und verantwortliche Unterzeichner des Jahresberichtes an das Handelsregister. Es kann auch eine Firma als Sekretär benannt werden. Es gehört zu meinem Service, den Firmensekretär anzubieten.  

Offizielle Adresse


Jede Gesellschaft muss eine registrierte Adresse in Zypern haben. Dorthin werden Anweisungen, Vorladungen, Mitteilungen und Verfügungen oder ähnliches an die Gesellschaft gerichtet. Es gehört zu meinem Service, die Firmenadresse anzubieten.     

Zur Eintragung der Gesellschaft

 
müssen die Gesellschaftsdokumente der IBC dem Registrar of Companies (Handelsregister) vorgelegt werden, um die Gesellschaft zu registrieren:
-    der Gesellschaftervertrag und die Satzung der Gesellschaft, die vor Zeugen von den Gesellschaftern, den Zeugen und dem beratenden Rechtsanwalt unterschrieben sein müssen,
-    eine gesetzlich vorgeschriebene eidesstattliche Erklärung des praktizierenden Rechtsanwalts, daß die Erfordernisse des Gesellschaftsrechts eingehalten wurden,
-    Formulare, die die Namen der Direktoren und des Firmen-Sekretärs, sowie die eingetragene Adresse der Gesellschaft benennen.


Sobald das Register die Eintragung der Gesellschaft abgeschlossen hat, werden die Gründungsurkunde
, Dokument der Aktionäre, Direktoren- und Sekretär-Dokument und das Dokument der registrierten Adresse ausgestellt. Damit ist eine IBC gegründet, eine juristischen Person (Körperschaft) mit allen Rechten und Pflichten nach dem  Gesellschaftsrecht in Zypern.  

Nach oben