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Zur Gründung und Registrierung einer IBC-Gesellschaft benötige ich
folgende Informationen:
Name der Firma
Der Name der
Firma kann frei gewählt werden und unterliegt auch in Zypern dem
Namensschutz. Das heißt, gleiche oder ähnliche Namen, die zu Verwechslungen
der Identität der Firma führen könnten, werden vom Company-Registrar nicht genehmigt. Ich stelle auf Wunsch auch
bereits genehmigte Firmennamen zur Verfügung.
Geschäftszweck der Firma
Der
Geschäftszweck der Firma wird in der Regel weit gefasst, um möglichst viele
Geschäftstätigkeiten abzudecken. Es muß aber die Art der Firmentätigkeit
bekanntgegeben werden, um Probleme bei genehmigungspflichtigen Gewerben, wie
zum Beispiel Arzneimittelbetrieb, von vorneherein zu vermeiden.
Aktionäre
Ich benötige von allen natürlichen Personen, die in Ihrer Firma Aktionär werden
sollen:
- Kopie des Reisepasses von der Seite mit allen persönlichen
Informationen
(Seite mit Bild)
- Vollständige Adresse (derzeitiger Wohnsitz)und Berufsbezeichnung
- Die gewünschten Prozentanteile des/r Teilhabers/in in der geplanten
zypriotischen IBC.
Von allen juristischen Personen
(Firmen), die Anteile in der zypriotischen IBC erhalten sollen:
- Gründungsdokumente (Handelsregistereintrag).
Gründungskapital
Das Gründungskapital muss nach zypriotischer Gesetzgebung mindestens 1.000
Euro (i.W. eintausend) betragen, es ist aber auch ein höherer Betrag möglich,
wenn Sie dies wünschen. Zur Firmengründung ist der Nachweis des
Gründungskapitals (also eine vorherige Überweisung nach Zypern) nicht
notwendig. Das Gründungskapital muss aber nach erfolgter Firmengründung dem
Finanzamt nachgewiesen werden und auf das Firmenkonto eingezahlt werden. Die
Haftung der Firma richtet sich nach dem tatsächlich einbezahlten
Gründungskapital.
Nominees (Treuhänder)
Entsprechend den neuen zypriotischen Gesetzen können eine oder mehrere
natürliche und/oder juristische Personen Teilhaber in der IBC sein. Wenn die
Anonymität eines oder mehrerer Teilhaber gewahrt werden soll, gibt es die
Möglichkeit Nominees (Treuhänder)
in Zypern zu bestellen. Die Rechte und Pflichten von Nominees werden in einem
firmen-internen Treuhandvertrag geregelt.
Gründungspapiere
Der Gesellschaftsvertrag
(Memorandum of Association) und die Satzung (Articles of Association) bilden die Grundlage der
Gesellschaft.
Der Gesellschaftsvertrag definiert die
Gründung der Gesellschaft und den Gesellschaftszweck, die Geschäfte der
Firma mit der Außenwelt. Der Gesellschaftszweck sollte so weit wie
möglich gefasst sein, um Geschäfts-Tätigkeiten jeglicher Art im Rahmen der IBC zu ermöglichen,
damit sich zum Beispiel bei Aufnahme eines neuen Geschäftsfelds eine zweite
Firmengründung erübrigt. Außerdem betont das Memorandum noch einmal
die Haftungsbegrenzung (Haftung ist gleich mit dem eingezahlten
Gründungskapital), benennt das Aktienkapital, mit dem die Gesellschaft
gegründet wird und legt den Nominalwert pro Aktie fest.
Die Satzung
legt die Regeln der Gesellschaft im Innenverhältnis fest, die Rechte und
Pflichten der Aktionäre, Anzahl und Durchführung der jährlichen
Gesellschafter-Versammlungen, Beschlüssfähigkeiten, Stimmrechte,
Rechte und Pflichten von Direktoren und Firmensekretär und
Anweisungsbefugnisse.
Die Gründungsdokumente müssen von allen
Aktionären unterzeichnet werden;
liegt ein Treuhandvertrag vor, unterzeichnet der Treuhänder.
Direktoren
Nach zypriotischem Recht kann einer oder mehrere Direktoren ernannt werden,
je nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit. Es gibt keine besondere gesetzlich
vorgeschriebene Qualifikation für einen Direktor, der durchaus auch eine
andere Firma sein kann.
Bei einer privatrechtlichen Gesellschaft genügt die Bestimmung eines
Direktors. Die Befugnisse des Direktors sind zum einen in der Satzung und
darüber hinaus auch durch die Bestimmungen des Gesellschaftsrechts und die
allgemeinen Rechtsprinzipien festgelegt. Um Steuersitz der IBC in Zypern zu
erlangen, muss die Mehrheit der Direktoren Wohnsitz auf Zypern haben, in
Zypern steuerpflichtig sein und Management und Kontrolle in Zypern ausüben.
Wird nur ein Direktor ernannt, muß dieser Steuersitz in Zypern haben und in Zypern wohnen, um Management und
Kontrolle der IBC mit Standort Zypern ausüben zu können. Ist dies nicht
möglich, steht als Lösung mein Direktoren-Service zur Verfügung.
Sekretär
Jede IBC muss einen Firmen-Sekretär haben, der von den Firmengründern
(Aktionären) benannt wird. Die gesetzliche Position des Firmensekretärs
entspricht nicht dem deutschen Verständnis eines/r Sektretärs/in, sondern in
etwa der Position eines Generalsekretärs. Die Aufgaben eines IBC-Sekretärs/in
sind die Einberufung von Sitzungen in Abstimmung mit dem Direktor, Protokollführung
und verantwortliche Unterzeichner des Jahresberichtes an das
Handelsregister. Es kann auch eine Firma als
Sekretär benannt werden. Es gehört zu meinem Service, den Firmensekretär
anzubieten.
Offizielle Adresse
Jede Gesellschaft muss eine registrierte Adresse in Zypern haben. Dorthin
werden Anweisungen, Vorladungen, Mitteilungen und Verfügungen oder ähnliches
an die Gesellschaft gerichtet. Es gehört zu meinem Service, die Firmenadresse
anzubieten.
Zur Eintragung der Gesellschaft
müssen die Gesellschaftsdokumente der IBC dem Registrar of Companies
(Handelsregister) vorgelegt werden, um die Gesellschaft zu registrieren:
- der Gesellschaftervertrag
und die Satzung der Gesellschaft,
die vor Zeugen von den Gesellschaftern, den Zeugen und dem beratenden
Rechtsanwalt unterschrieben sein müssen,
- eine gesetzlich vorgeschriebene
eidesstattliche Erklärung des praktizierenden Rechtsanwalts, daß
die Erfordernisse des Gesellschaftsrechts eingehalten wurden,
- Formulare, die die
Namen
der Direktoren und des Firmen-Sekretärs, sowie die eingetragene
Adresse der Gesellschaft benennen.
Sobald das Register die Eintragung der Gesellschaft abgeschlossen hat, werden
die Gründungsurkunde,
Dokument der Aktionäre,
Direktoren- und Sekretär-Dokument und das Dokument der registrierten Adresse ausgestellt. Damit ist eine IBC gegründet, eine juristischen
Person (Körperschaft) mit allen Rechten und Pflichten nach dem Gesellschaftsrecht in Zypern.
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