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Steuerliche Gesichtspunkte

IBCs können nach den zypriotischen Gesetzen und den zypriotischen Doppelsteuerabkommen erhebliche Steuervorteile genießen. Zypern gehört zu den günstigsten Steuerländern in der EU. Der Steuersatz von 10%  für Körperschaftssteuer ist zur Zeit der niedrigste von allen EU-Ländern. Hier eine Zusammenfassung des geltenden Steuerrechts und der wichtigsten steuerlichen Vorteile.

1.      Steuern werden erhoben

(a) auf das weltweite Einkommen aller in Zypern steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen und

 b) auf das in Zypern erwirtschaftete Einkommen von Gesellschaften, die den Firmensitz außerhalb Zyperns haben.

 

2.      Um in Zypern als Gesellschaft steuerpflichtig zu werden und in den Vorteil der günstigen Besteuerung und der zypriotischen Doppelbesteuerungsabkommen zu gelangen, muß Management und Kontrolle der Gesellschaft in Zypern ausgeübt werden, daß heißt, der laufende Geschäftsbetrieb muß von Zypern aus gesteuert werden. In Zypern müssen auch die jährlichen Vorstandssitzungen durchgeführt werden. Mindestens die Hälfte der benannten Direktoren müssen ihren ständigen Wohnsitz in Zypern haben und in Zypern steuerpflichtig sein. Steuerlicher  Wohnsitz von natürlichen Personen wird anerkannt, wenn sich diese mehr als 183 Kalendertage pro Jahr in Zypern aufhalten. Der Wohnsitz der Eigentümer (Aktionäre) ist steuerlich unbedenklich. 

 

3.     Die Körpersschaftssteuer für Gesellschaften mit Steuersitz in Zypern beträgt 10% Festsatz auf den Nettogewinn. 

 

4.      Gewinne aus dem Verkauf von Aktien sind in Zypern für die IBC-Aktionäre steuerfrei. Ebenso sind Gewinne aus dem Verkauf von eigenen Aktien der IBC für die Aktionäre steuerfrei, außer die IBC hat Immobilieneigentum in Zypern, dann fällt Kapitalertragssteuer in Höhe von 20% aus dem erzielten Verkaufsgewinn an.

 

5.      Versteuerung von Dividenden:  

(a) Dividenden aus Aktien sind in Zypern steuerfrei, wenn die Aktionäre ihren Steuer-/Wohnsitz nicht in Zypern haben; sie unterliegen dann den Steuergesetzen des Wohnort-Landes. Haben Aktionäre Steuer-/Wohnsitz in Zypern, wird eine Verteidungsabgabe von 15% fällig.

(b) Eine IBC mit Steuersitz in Zypern ist von der Verteidungsabgabe befreit, wenn sie Dividenden von einer anderen Gesellschaft erhält, die ebenfalls ihren Steuersitz in Zypern hat.

 

6.      Versteuerung von Zinsen:

(a)  Zinseinnahmen, die von einer IBC im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsverlaufs, oder in enger Beziehung dazu, erwirtschaftet werden, sind Firmeneinkommen und mit10% Körperschaftssteuer zu versteuern.  

(b) Zinseinnahmen, die von einer IBC außerhalb und unabhängig vom gewöhnlichen Geschäftsverlauf eingenommen werden, unterliegen einer Verteidungsabgabe von 10%. Die gesetzliche Regelung in Zypern sieht vor, daß die Verteidungsabgabe von der Bank automatisch bei Gutschrift der Zinsen einbehalten wird.

 

7.   Gewinnübertragung von Gesellschaften mit Steuersitz außerhalb Zyperns auf die IBC in Zypern ist   möglich. Ausländische Gewinne sind also nur in dem Land zu versteuern, in dem sie anfallen (Holding).

 

8.   Verlustvortrag ist für eine zypriotische IBC ohne zeitliche Begrenzung möglich. Verluste können zur Optimierung der Gewinnversteuerung gegenseitig übertragen werden.

 

9.   Erbschaftssteuer wird in Zypern nicht erhoben.

 

10. Doppelbesteuerungsabkommen

Zypern hat mit derzeit 43 Ländern zur Vermeidung von doppelter Besteuerung der in einem der zwei Vertragsstaaten bezogenen Einkünfte ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Dies gilt unter anderen auch für Deutschland und Oesterreich. IBCs haben den Anspruch, die Vorteile von Doppelsteuerabkommen zur Steueroptimierung zu genießen. 

 

Dies ist eine Zusammenfassung der wichtigsten steuerlichen Vorteile einer IBC in Zypern auf der Basis der geltenden Steuergesetze im April 2011. Weitere steuerliche Einzelheiten und spezielle Auskünfte bespreche ich  gerne mit Ihnen.   


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