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 Berechtigte Personen Seit dem Beitritt von Zypern zur EU am 01. Mai 2004 unterscheidet das Gesetz über den Erwerb von unbeweglichem Eigentum (Immobilien) in Zypern zwischen EU-Bürgern und NICHT-EU-Bürgern. Nach der letzten Gesetzesänderung vom 1. Mai 2009 sind alle EU-Bürger hinsichtlich der Bedingungen für den Erwerb von Immobilien den zypriotischen Bürgern gleichgestellt, für NICHT-EU-Bürger gelten nach wie vor besondere Bestimmungen. 
 EU-Bürger dürfen unbegrenzt eine oder mehrere Immobilien jeglicher Art erwerben, zu privaten Zwecken für Urlaub oder standigen Aufenthalt. Beim Erwerb von Immoblien zu industriellen und kommerziellen Zwecken ist zu beachten, daß unter Umständen weitere gesetzliche Auflagen je nach Art des Betriebes zu erfüllen sind. Kommerzielle Investitionen müssen der Politik des Landes Zypern entsprechen und dem Wohl seiner Bürger dienen. Bei Investitionsvorhaben sollte unbedingt vor dem Erweb der passenden Immoblie eine anwaltliche Beratung stattfinden. NICHT-EU-Bürger können nur eine Immobilie kaufen, 1 Haus oder Villa, 1 Eigentumswohnung, 1 baureifes Grundstück und ein Landgrundstück bis zu 3 Donum (ca. 4.000 m²). Landgrundstücke unterliegen besonderen Bestimmungen. Nichrt-EU-Bürger brauchen eine vorherige Genehmigung vom Ministerrat, daß sie zum Kauf einer Immobilie in Zypern berechtigt sind, die in der Regel erteilt wird. Diese Genehmigung dauert ca. 6 bis 12 Monate. Bei der Erstellung des Kaufvertrages für die Immobilie muß diese Genehmigung vorliegen. Ich berate Sie gerne, wenn Sie zwar innerhalb der Europäischen Union leben, aber keine EU-Staatsbürgerschaft haben.und eine Immobilie in Zypern erwerben wollen. Das Immobiliengesetz  in Zypern basiert auf englischem Recht, die
  Grundlagen dafür wurden geschaffen, als Zypern noch eine englische
  Kronkolonie war. Private Immobilien in Zypern sind in der Regel
  "freehold", das heißt das die Immobilie vom Käufer mit Grund und
  Boden erworben wird. Pachtimmobilien ("leasehold"), verpachtet wird
  in der Regel Land im Eigentum von Kirche und Staat, gibt es in Zypern wenig,
  in den meisten Fällen nur bei industriellen oder kommerziellen Immobilien.
  Die Pachtlaufzeit beträgt in Zypern 99 Jahre. Im Gegensatz zu früher vor
  EU-Beitritt ist es nun auch möglich, daß mehrere Privatpersonen, die nicht
  verwandt sind, Miteigentum an einer Immobilie begründen.  Der Erwerb als
  Eigentum (freehold) ist sowohl für natürliche als auch für juristische
  Personen möglich. Kaufvertrag Käufer und
  Verkäufer müssen grundsätzlich einen üblichen Vertrag in Form eines
  Kaufvertrages unterzeichnen, in dem der vereinbarte Kaufpreis, die
  Zahlungsbedingungen und die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer
  festgelegt sind.  Besonders
  wichtig zur Sicherung Ihrer Investition und Ihres Anspruchs auf
  Eigentumsübertragung ist, daß der Vertrag nach dem Gesetz innerhalb von 60
  Tagen ab dem Tag der Unterzeichnung auf dem Land Registry Office (Grundbuchamt) hinterlegt und registriert wird. Die Registrierung
  des Vertrages wird vom Anwalt vorgenommen und entspricht in etwa der deutschen
  Auflassungsvormerkung. Der Verkäufer kann die Immobilie nicht noch einmal
  verkaufen. Nach Registrierung des Kaufvertrages eingetragene Belastungen 
	könnnen bei Gericht angefochten werden. Eine sehr wichtige
  Funktion ist auch, daß dadurch eine dingliche Klage auf Eigentumsübertragung
  (specific performance) möglich ist, falls sich der Verkäufer weigert, seiner
  Verpflichtung zur Eigentumsübertragung nachzukommen. Das
  zypriotische Immobiliengesetz entspricht nur teilweise dem Immoblienrecht in
  den deutschsprachigen Ländern und Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse
  bereits vor Vertragsabschluß einen Rechtsanwalt konsultieren. Der
  Rechtsanwalt prüft vor Vertragsabschluß die Eigentumsverhältnisse und etwaige
  Belastungen der Immobilie, bei Grundstückskauf auch, ob zum Beispiel das von Ihnen
  ausgesuchte Grundstück oder Land überhaupt bebaut werden darf.  Rechtsanwälte
  in Zypern sind keine Notare im Sinne des deutschen Rechts, es ist daher
  besonders wichtig, einen vertrauenswürdigen und erfahrenen Anwalt zu wählen. Ein
  deutsch sprechender Anwalt ist bei Ihrem Immoblienkauf in Zypern eine große
  Hilfe.  
 
 Beim Kauf eines
  Objektes in einem Wohnprojekt, das aus mehreren Häusern oder Wohnungen
  besteht, kann die Eigentumsurkunde (title deed) erst nach der
  Teilungserklärung ausgefertigt werden. Die Erstausfertigung der
  Eigentumsurkunde wird dann zunächst an den verkaufenden Bauträger
  ausgehändigt, der sie nach Erhalt an den Käufer transferiert. Voraussetzung
  für die Teilung ist eine den genehmigten Bauplänen entsprechende
  Bauausführung, die Bauabnahme durch die zypriotischen Baubehörden und die
  Abnahme durch die zypriotischen Versorgungsbehörden (Wasser- und E-Werke). Dieser
  Vorgang kann unter Umständen bis zu 3 Jahre nach Fertigstellung des Objektes,
  bei größeren Wohnprojekten sogar noch länger dauern. In solchen Fällen ist es
  in Ihrem Interesse und zur Absicherung Ihrer Rechte umso wichtiger, bereits
  vor Vertragsabschluss einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.     Die Übertragung
  der Eigentumsurkunde auf dem Grundbuchamt vom Verkäufer auf den Käufer ist der rechtliche Vorgang
  des Eigentumsübergangs. Diese Übertragung kann nur auf dem Grundbuchamt
  durchgeführt werden. Mit Bezahlung der Grunderwerbssteuer sind Sie Eigentümer
  der Immoblie mit allen Rechten und Pflichten nach den zypriotischen Gesetzen.
   Die offiziellen
  Landessprachen in Zypern sind Griechisch und Türkisch, Englisch wurde im Jahr
  2005 als Landessprache abgeschafft. Trotzdem vollzieht das Grundbuchamt die
  Eigentumsübertragung bei Ausländern in Englisch und es werden auch englische
  Verträge akzeptiert. Es gehört zu meinem Service, Sie bei diesem wichtigen
  letzten Schritt zu begleiten.       
	 
 
 Die
  Stempelgebühr beträgt bei einem  Kaufpreis bis zu 170.850 Euro 1,5 von Tausend
  und bei einem höheren Kaufpreis 2,0 von Tausend.     
 
 Gemeindegebühren   
 Es wird Vermietern in Zypern empfohlen, eine vorsichtige Auswahl der Mieter zu treffen. Ratsam ist, sich Pass oder ID-Karte, Arbeitsgenehmgiung und gegebenenfalls bei Nicht-EU-Mietkandidaten auch die Aufenthaltserlaubnis vorlegen zu lassen. |  |